Bundesteilhabegesetz und Förderansprüche für Arbeitgebende Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) fördert Arbeitgebende Arbeitgebende, die Menschen mit einem Behinderungsgrad einstellen, haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf finanzielle Förderungen im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes. Einen Behinderungsgrad können auch Menschen mit einer Autismus-Diagnose beantragen. Die finanziellen Förderungen, wie der Eingliederungszuschuss, unterstützen die Teilnahme von Menschen mit einem Behinderungsgrad am Arbeitsmarkt und reduzieren die Kosten für die Einstellung und Beschäftigung für Arbeitgebende. Dafür gibt es ein sogenanntes Budget für Arbeit. Übersicht zum Budget für Arbeit * Zweck: Das Budget für Arbeit dient dazu, die notwendigen Leistungen zur Eingliederung und Begleitung von Menschen mit einem Behinderungsgrad am Arbeitsmarkt zu finanzieren. * Förderung: Es werden Kosten für Begleitung, Beratung und individuelle Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungsgrad am Arbeitsleben übernommen. * Anspruch: Arbeitgebende können die Mittel für notwendige Maßnahmen für ihre Arbeitnehmenden mit einem Behinderungsgrad beantragen.  Was ist das Budget für Arbeit? Dahinter verbirgt sich ein Lohnkostenzuschuss und die Finanzierung für die Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz. Arbeitgebende, egal ob öffentlich oder privat, die einen Menschen mit einem Behinderungsgrad mit dem Budget für Arbeit einstellen, erhalten bis zu 75 % des Arbeitnehmendenbruttolohns. Der Träger (meist die Bundesagentur für Arbeit) finanziert außerdem beispielsweise eine mögliche Arbeitsassistenz oder einen Job-Coach. Einige Bundesländer haben den Lohnkostenzuschuss über den vom Bundesgesetzgeber festgelegten Prozentsatz erhöht. Übersichten über Regelungen zum BTHG in den Bundesländern gibt es beispielsweise auf den folgenden Internetseiten: * https://www.apk-ev.de/fileadmin/downloads/180331_UEberblick_Laender-Regelungen_Budget_f_Arbeit.pdf * https://www.der-paritaetische.de/themen/gesundheit-teilhabe-und-pflege/teilhabe/bundesteilhabegesetz/arbeitsleben/budget-fuer-arbeit/ Informationsquellen Informationen zu den Förderungen und Ansprechpartnern erhalten Sie bei der BTHG-Umsetzungsbegleitung, den zuständigen Rehabilitationsträgern, den Agenturen für Arbeit und den Schwerbehindertenvertretungen.  Beispielseiten * https://umsetzungsbegleitung-bthg.de/themen/betreuungswesen/teilhabe-am-arbeitsleben/#:~:text=Arbeitgebende%2C%20egal%20ob%20%C3%B6ffentlich%20oder,Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe%20vom%20jeweils%20zust%C3%A4ndigen%20Rehabilitationstr%C3%A4ger * https://www.einfach-teilhaben.de/DE/AS/Themen/Arbeiten/FoerderungArbeitgebende/ProbebeschaeftigungEingliederungszuschuss/probebeschaeftigungeingliederungszuschuss_node.html#:~:text=Eingliederungszuschuss%20f%C3%BCr%20Menschen%20mit%20Behinderungen,zu%2070%20Prozent%20des%20Arbeitsentgelts * https://www.gesetze-im-internet.de/bthg/ * https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/ Einfach erklärt: Arbeitgebende, die Menschen mit Autismus-Diagnose und Behinderungsgrad einstellen, erhalten viel Unterstützung. Beispiele der Unterstützung sind: * Unterstützung bei den Lohn-Kosten: Die Unterstützung kann bis 75 Prozent von den Lohn-Kosten sein. * Das heißt: Ein Unternehmen muss nur einen kleinen Teil von den Lohn-Kosten für eine autistische Person mit Behinderungsgrad selbst bezahlen. * Anleitung und Begleitung am Arbeits-Platz werden bezahlt. * Das heißt: Wenn eine Person mit Behinderung am Arbeits-Platz eine besondere Anleitung oder Unterstützung braucht, bezahlt beispielsweise die Bundesagentur für Arbeit die Kosten dafür.